Maskenpflicht an Brandenburger Schulen

… Um einen möglichst umfassenden Infektionsschutz an den Schulen des Landes zu gewährleisten, hat es heute eine Verständigung der Ministerinnen Britta Ernst (MBJS) und Ursula Nonnenmacher (MSGIV) dahingehend gegeben, eine Masken-pflicht in den Schulen in die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Bran-denburg aufzunehmen.

Danach ist vorgesehen, dass alle Personen in den Schulgebäuden, also in Fluren, Gängen, Treppenhäusern und Aulen sowie beim Anstehen in der Mensa eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Die Maskenpflicht soll aber nicht im Unterricht und nicht auf dem Schulhof gelten.
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Quelle: Auszug aus einer Mitteilung des MBJS vom 05.08.2020

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