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Die Schulkonferenz des Louise-Henriette-Gymnasiums hat in ihrer Sitzung am 10.07.2017 beschlossen:
Bei Erkrankung am Tag einer Klassenarbeit bzw. Klausur ist von den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangstufen 10-12 ein ärztliches Attest vorzulegen, in dem der Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Erkrankung und die Schulunfähigkeit bescheinigt wird.
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