Schulordnung des Louise-Henriette-Gymnasiums

Inhaltsverzeichnis

Präambel
I.          Allgemeines
II.         Zur Regelung der Unterrichtsstunden
III.        Spezielle Regelungen zu den Pausen und Freistunden
IV.        Spezielle Regelungen zu Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit
V.         Alarmordnung
VI.        Haftung
VII.       Erkrankung/Beurlaubung
VIII.      Nutzung von Internet, LAN, WLAN und digitalen Endgeräten am LHG
IX.        Salvatorische Klausel


Präambel

In dem Bestreben, äußere Bedingungen zu schaffen und zu sichern, die die ständige inhaltliche Ausgestaltung der Schule ermöglichen und ein Schulklima garantieren, in dem Schülerinnen und Schüler zielstrebig und freudbetont lernen und Lehrerinnen und Lehrer sich in ihrem Beruf verwirklichen können, hat die Schulkonferenz unseres Gymnasiums in Abstimmung mit der Konferenz der Lehrkräfte, der Eltern- und Schülerkonferenz diese Hausordnung verfasst.

I. Allgemeines

  • Verantwortung, gegenseitige Rücksichtnahme, Ordnung, Sicherheit sowie ein gewaltfreies und tolerantes Umgehen sollen das Miteinander aller am Bildungs- und Erziehungsprozess Beteiligten gewährleisten.
  • Höflichkeit und Freundlichkeit sind im Zusammenhang mit der Einhaltung grundlegender Normen weitere Voraussetzungen für ein Schulklima, in dem die angestrebten Ziele verwirklicht werden können.
  • Die folgenden Regelungen enthalten einerseits Richtlinien und Vorschriften, zu deren Einhaltung die Schule durch die Schulgesetzgebung und durch Verwaltungsvorschriften verpflichtet ist, andererseits Maßnahmen, die aus schulinternen Besonderheiten resultieren.
  • Handlungen, die das Ansehen der Schule in der Öffentlichkeit schädigen, sind als besonders
    verwerflich zu werten und – wenn erforderlich – mit den Mitteln der Verordnung über Konfliktschlichtung, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Verordnung – EOMV) zu ahnden.

II. Zur Regelung der Unterrichtsstunden

2.1 Zeitlicher Ablauf

1. Stunde7.30 – 8.15 Uhr
2. Stunde8.20 – 9.05 Uhr
3. Stunde9.20 – 10.05 Uhr
4. Stunde10.15 – 11.00 Uhr
5. Stunde11.10 – 11.55 Uhr
6. Stunde12.15 – 13.00 Uhr
7. Stunde13.25 – 14.10 Uhr
8. Stunde14.15 – 15.00 Uhr
9. Stunde15.05 – 15.50 Uhr

Regelungen für den Nachmittagsunterricht können in begründeten Ausnahmen (z. B.
wegen Fahrplangestaltung öffentlicher Verkehrsmittel) gesondert getroffen werden. Dazu
bedarf es neben der Einwilligung der Fachlehrerin oder des -lehrers der Zustimmung aller
Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Klasse bzw. Kursgruppe (Klasse 7 – 10),
die mittels einer geheimen Abstimmung eingeholt werden muss.
Die zeitliche Verlagerung der Stunden und Pausen muss der Schulleitung angezeigt und
durch diese genehmigt werden.

2.2
In Freistunden oder bei späterem Schulbeginn haben die Schülerinnen und Schüler die
Möglichkeit, sich in der Cafeteria oder in freien Unterrichtsräumen aufzuhalten.

2.3
Sollte die Lehrerin oder der Lehrer zu Stundenbeginn nicht erscheinen, so beschäftigen sich die Schüler im Raum und bewahren Ruhe. Nach zehn Minuten ist vom Klassensprecher oder einem Vertreter Meldung im Sekretariat zu erstatten.

2.4
Hausarbeiten werden von den Fachlehrern innerhalb der Unterrichtsstunde so erteilt, dass
sie von den Schülern in Ruhe notiert werden können.
Erst nach Beendigung der Unterrichtsstunde erfolgt das Einpacken der Arbeitsmaterialien
und das geordnete Verlassen des Raumes. Die Schüler begeben sich rechtzeitig in den
Unterrichtsraum der nächsten Stunde.
Schüler, die in einen anderen Unterrichtsraum wechseln, betreten diesen erst, nachdem
er von der anderen Klasse verlassen wurde.

Für den Sportunterricht und für Doppelstunden können Sonderregelungen bezüglich der Pausenordnung gelten, d.h., die Pause kann durchgearbeitet und der Unterricht dementsprechend vorzeitig beendet werden. Um Störungen des anderen Unterrichts zu vermeiden, dürfen sich die Schülerinnen und Schüler nicht schon vor Unterrichtsräumen aufhalten, in die sie später gehen, sondern in der Cafeteria oder auf den Schulhöfen.

2.5
Die Unterrichtsräume sind sauber zu verlassen. Verunreinigungen sind, falls notwendig, auch unabhängig vom Verursacher zu beseitigen. Den Weisungen der Fachlehrerinnen und den Fachlehrern sowie auch des Hausmeisters oder der Sekretärin ist unbedingt Folge zu leisten.
Grobe Verschmutzungen und Beschädigungen am Inventar sind der unterrichtenden
Lehrerin oder dem Lehrer zu melden.
Die Lehrerinnen bzw. die Lehrer sollten zuletzt die Räume verlassen und sicherstellen, dass der Raum sauber verlassen wird, die Fenster geschlossen sind, das Licht ausgeschaltet wird und das Whiteboard gesäubert ist.
Am Ende der jeweils letzten Stunde des Tages in einem Unterrichtsraum werden alle Stühle
hochgestellt.

2.6
Bis auf Ausnahmen (z. B. Fahrschüler) verlassen die Schüler nach Unterrichtsschluss umgehend das Schulgelände. Versicherungsschutz besteht in der Regel nur, wenn die Schüler direkt, ohne Umwege nach Hause fahren. Entscheidend für die Definition „Schulweg“ sind die Bestimmungen der Unfallkasse Brandenburg. Schüler, die sich nach ihrem Unterricht berechtigt in der Schule aufhalten, können die Cafeteria, leere Unterrichtsräume oder den Schulhof nutzen. Bei jeglicher Nutzung von schulischen Räumen und Anlagen für außerunterrichtliche Zwecke ist darauf zu achten, dass in keinem Fall der Unterricht gestört wird. Die Reinigungsarbeiten dürfen nicht behindert werden, bereits gereinigte Räume müssen so verlassen werden, dass der gereinigte Zustand erhalten bleibt.

2.7
Schulische Veranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeit dürfen dann im Schulgebäude stattfinden, wenn sie rechtzeitig im Sekretariat angemeldet sind und die Genehmigung der Schulleitung für spezielle Veranstaltungen vorliegt.

III. Spezielle Regelungen zu den Pausen und Freistunden

3.1
Das Schulgebäude ist für Fahrschüler ab 6.15 Uhr geöffnet.

3.2
Das Betreten der Schule durch Oranienburger Schüler ist mit Beginn der ersten Aufsicht ab 7.00 Uhr gestattet.

3.3
Während der Pausen halten sich die Schüler im Raum, auf dem Flur oder auf dem
Hof auf. Das Rennen und Toben auf den Fluren und in den Räumen hat zu unterbleiben.
Das Öffnen der Flurfenster und das Sitzen auf den Fensterbrettern ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
Die Einnahme des Frühstücks erfolgt in der Regel im Unterrichtsraum (außer in den Fachkabinetten Chemie, Biologie und Informatik), in der Cafeteria oder auf dem Schulhof.

3.4
Das Mittagessen kann in der Zeit von 11.00 bis 13.20 Uhr eingenommen werden.
In dieser Zeit steht die Cafeteria vorrangig den Teilnehmern am Mittagessen zur Verfügung.

3.5
Das Verlassen des Schulgeländes ist während der gesamten Unterrichtszeit für die
Klassen 7 – 9 nicht gestattet. Schülern vom 10. Schuljahr bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres ist das Verlassen des Schulgeländes nur während der Freistunden und
der Mittagspause gestattet, wenn eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vorliegt.
Unterrichtszeit ist jeweils die Zeit von Unterrichtsbeginn bis -schluss der SuS.
Das Schulgelände beinhaltet alles, was durch einen Zaun deutlich als unser Gelände gekennzeichnet ist (Schulhöfe, Sportgelände an der Turnhalle, der Abstellplatz
für Fahrräder an der Turnhalle). Außerdem gehört die Fläche vor dem Haupteingang
(gesamter gepflasterter Bereich und die Nahtstelle zwischen Rosengarten und Schulgelände
im Bereich der Böschung) zu unserem Schulgelände. Der Parkplatz gehört nicht zum Schulgelände.

3.6
Der Fahrstuhl im Schulgebäude darf nur von den Beschäftigten der Einrichtung, Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen und in Ausnahmefällen zeitweise von Schülern mit Verletzungen oder Erkrankungen des Bewegungsapparates genutzt werden.

IV. Spezielle Regelungen zu Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit

4.1
Jeder Schüler/Lehrer ist verpflichtet, an seinem Arbeitsplatz Ordnung und
Sauberkeit zu wahren.
Neben dem Weisungsrecht der Lehrer in Fragen der Ordnung und Sauberkeit steht dem Hausmeister in besonderem Maße ein Weisungsrecht gegenüber den Schülern zu.
Dieses wird durch das der weiteren technischen Kräfte ergänzt.

4.2
Abfälle und Papier sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu geben.

4.3
Verpackungsmaterial für Speisen und Getränke, die an Kiosken gekauft werden, werden auch in deren Abfallbehältern entsorgt.

4.4
Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, stellen dieses in den Fahrradständern ab. Die Fahrräder sind unbedingt anzuschließen. Das Radfahren auf dem Schulhof ist nicht gestattet.

4.5
Das Parken von Fahrzeugen, Mopeds und Motorrädern ist nur auf dem dafür vorgesehenen Gelände erlaubt. Dieses wird durch Anweisungen und Verweise auf situationsbedingte Änderungen stets den Anforderungen entsprechend aktualisiert und bekanntgegeben. Diese Anweisung regelt auch die Möglichkeiten des Befahrens.

4.6
Das Mitbringen, Erwerben und Einnehmen von Alkohol und illegalen Drogen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Ausnahmen für Volljährige, den Genuss von Alkohol betreffend, können von der Schulleitung im Zusammenhang mit Veranstaltungen u. ä. gestattet werden.

4.7
Das Rauchen ist im gesamten Schulgebäude und auf dem -gelände verboten.

4.8 Um Unfälle zu vermeiden, ist das Werfen mit Schneebällen verboten.

4.9
Für Kleidungsstücke sind die Garderobenhaken in den Klassenräumen zu nutzen.

4.10
Alle Schüler und Lehrer bemühen sich um einen sachgerechten und pfleglichen Umgang mit dem Schulinventar. Schäden sind unverzüglich im Sekretariat
zu melden.

4.11
Waffen, auch deren Nachbildungen, Munition, Sprengstoff, auch Feuerwerkskörper, sowie
alle Mittel zur Selbstverteidigung sind nicht mit in die Schule zu bringen. Näheres regelt der
Waffenerlass als Anhang zur Hausordnung.

4.12
Es ist nicht gestattet, pornografische, gewaltverherrlichende und menschenverachtende
Informationsträger mit in die Schule zu bringen, entgegenzunehmen oder zu vertreiben.
Symbolik extremistischer Vereinigungen oder deren Gedankengut in Wort und Bild auf Kleidungsstücken und Schulsachen aller Art sind in den Gebäuden und auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Ausnahmen für unterrichtliche Zwecke können von der Schulleitung genehmigt werden.

4.13
Das Mitbringen von Haustieren jeglicher Art ist nur nach vorheriger Absprache mit
einem Fachlehrer zu Unterrichtszwecken gestattet.

4.14
Besucher melden sich im Sekretariat an. Die Schülerinnen und Schüler tragen auch für ihren Freundeskreis Verantwortung und informieren diesen darüber, dass es in der Unterrichtszeit keinerlei Störungen geben darf und ein Besuch der Erlaubnis bedarf.

Für Schulveranstaltungen gibt es besondere Besucherregelungen.

Sek I und Sek II

Bis einschließlich der 1. Frühstückspause dürfen die Schüler und Schülerinnen ihr Handy bzw. Smartwatches  für schulische Bereiche (Stundenplan) nutzen. Danach ist keine weitere Nutzung gestattet, auch nicht in der Cafeteria und auf dem sonstigen Schulgelände. Eine  Nutzung im Unterricht erfolgt nur auf Anweisung durch die unterrichtende Lehrkraft.

Jegliche Form von Ton-und Filmaufnahmen (außer für Unterrichtszwecke und auf Anweisung einer Lehrkraft) ist verboten.

Ab 9.20 Uhr sind Mobilgeräte in den Flugmodus zu schalten und in der Schultasche zu verstauen.

Bei Missachtung dieser Regelung erfolgt  eine Mitteilung an die KlassenleiterInnen und TutorInnen, die bei wiederholten Verstößen die Eltern informieren und entsprechende Erziehungs-und Ordnungsmaßnahmen einleiten.

Sek II

Die Schülerinnen und Schüler der Sek II dürfen im Sinne des selbstständigen und eigenverantwortlichen Lernens ihr Handy bzw. Smartwatches  in den Freistunden benutzten, solange sie niemanden stören. (hierzu zählt auch die 10. Klasse/ 2. Halbjahr). 

Weitere mobile Endgeräte (Laptops, Tablets usw.) sind für die Nutzung im Unterricht in Absprache mit der unterrichtenden Lehrkraft erlaubt, die Nutzung in den Pausen dient lediglich der Erledigung von unterrichtlichen Aufgaben.

Das Mitführen dieser Geräte erfolgt auf eigenes Risiko.

Weitere Nutzungshinweise für digitale Endgeräte sind im Punkt VII der Hausordnung aufgeführt.

V. Alarmordnung

Bei Feueralarm werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  • In den Räumen und Fluren sind Fenster und Türen zu schließen.
  • Die Klassen verlassen unter Einhaltung von Disziplin und unter Führung der Lehrerin bzw. des Lehrers in der Regel entsprechend dem im Evakuierungsplan vorgeschriebenen Fluchtweg das Schulgebäude.
  • Die Lehrerin bzw. der Lehrer überprüft am Stellplatz die Vollzähligkeit der Klasse, die danach einem Schulleitungsmitglied gemeldet werden muss.
  • Das Gebäude darf erst nach Entwarnung wieder betreten werden.

VI. Haftung

6.1
Für auf dem Schulgelände abgestellte Fahrzeuge wird keinerlei Haftung übernommen.

6.2
Weder für Beschädigungen an persönlichem Eigentum noch für den Verlust von Bargeld und Schmuck wird eine Haftung übernommen.

6.3
Bei bewussten oder fahrlässigen Beschädigungen bzw. Beschmutzungen von Schulinventar
und bei groben Verletzungen der Hausordnung werden Maßnahmen der Schulleitung
gegen den/die Verursacher im Rahmen der EOMV ergriffen.

VII. Erkrankung/Beurlaubung

7.1
Jede Schülerin bzw. jeder Schüler, der während der Unterrichtszeit erkrankt, hat sich im
Sekretariat zu melden. Ärztliche Versorgung bzw. der Transport nach Hause werden dort
geregelt.

7.2
Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus Krankheit oder anderen nicht vorhersehbaren und zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht teilzunehmen, so ist die Schule hierüber spätestens am zweiten Fehltag zu benachrichtigen. Eine schriftliche Entschuldigung seitens der Erziehungsberechtigten ist spätestens bei der Rückkehr in die Schule der Klassenlehrkraft vorzulegen.
Bei begründeten Zweifeln an einem Fernbleiben aus gesundheitlichen Gründen kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. Dies gilt für versäumte Klausurtermine in der Sekundarstufe II besonders.

7.3
Beurlaubungen müssen im Vorfeld des Termins bei den Klassenleitern bzw. den Tutoren begründet beantragt werden.
Reise- und Urlaubstermine der Eltern gelten nicht als wichtiger Grund für eine Beurlaubung.
Ausnahmegenehmigungen durch die Schulleitung sind zulässig, wenn die Eltern aus beruflichen Gründen nachweislich (Bescheinigung des Arbeitgebers) den Urlaub nicht in der unterrichtsfreien Zeit antreten können.

7.4
Versäumter Unterrichtsstoff ist von den Schülern selbstständig nachzuarbeiten und kann von den Lehrern nach einem angemessenen Zeitraum überprüft werden.

VIII. Nutzung von Internet, LAN, WLAN und digitalen Endgeräten am LHG

A. Nutzungsberechtigung

8.1
Nutzungsberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler des Louise-Henriette-Gymnasiums, Oranienburg im Rahmen der Durchführung des Unterrichts oder der Arbeitsgemeinschaften. Darüber hinaus kann ein individuelles Nutzungsrecht gewährt werden. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung bzw. die verantwortlichen Informatiklehrer.

8.2
Alle Schüler werden im Rahmen der Belehrung zur Hausordnung über die Inhalte der Nutzungsordnung informiert. Diese Belehrung wird aktenkundig gemacht.

B. Verhalten in Räumen mit Computerarbeitsplätzen

(1) Oberstes Gebot ist Ordnung und Sauberkeit.

(2) Jeder Nutzer verlässt den PC-Arbeitsplatz in einem Zustand der weiteren Nutzbarkeit.

(3) Das Einnehmen von Speisen und Getränken in den Computerkabinetten ist nicht gestattet.

(4) Die Benutzung der Computer erfolgt so, dass die Arbeit an benachbarten Plätzen nicht gestört wird.

(5) Mutwillige Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerks sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung können zum Ausschluss vom praktischen Unterricht führen.

(6) Daten, die während der Nutzung einer Arbeitsstation entstehen, können auf eigenen Disketten (nach Rücksprache mit der Aufsicht) oder dem zugewiesenen Arbeitsbereich im Netzwerk abgelegt werden.

(7) Datenträger müssen frei von Computerviren sein. Jede Diskette ist vor ihrer Benutzung mit einem Virenscanner zu überprüfen.

(8) Drucker stehen in jedem Raum mit PC zur Verfügung und dürfen im Rahmen normaler Druckaufgaben (bis 5 Seiten A4, Mehrseitendruck nutzen) benutzt werden. In der Regel ist der Laserdrucker zu benutzen. Farbige Ausdrucke sollten die Ausnahme sein. Größere Druckaufträge sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung kann die Aufsicht erteilen.

(9) Beim Auftreten von Funktionsstörungen (PC und auch Programme) sind diese der Aufsicht zu übermitteln.

(10) Für mutwillig oder fahrlässig entstandene Schäden an den PC -Arbeitsplätzen ist der Verursacher verantwortlich.

(11) Das Verwenden von technischen bzw. softwaretechnischen Hilfsmitteln zur Umgehung der Schutzvorkehrungen im Schulnetz (z.B. Umgehung des Jugendschutzfilters) ist untersagt.

C. Nutzung von LAN, Internet und seiner Dienste, inklusive Email und News

(1) Die Nutzung der Datenkommunikationsmöglichkeiten (E-Mail, Intranet, Internet, etc.) am Louise-Henriette-Gymnasium, Oranienburg ist kostenlos.

(2) Netiquette: Die Netiquette (von „Net-Etikette“) enthält Grundregeln zum Umgang mit anderen Netzteilnehmern. Sie verbietet unter anderem persönliche Beleidigung und Verletzung religiöser, weltanschaulicher oder auch ethischer Empfindungen anderer Netzteilnehmer, kommerzielle oder politische Werbung, rassistische und faschistische Äußerungen, Aufforderungen zu Gewalttaten und kriminellen Delikten.
Als Grundlage für die Nutzung von Datenkommunikationsmitteln am Louise-Henriette-Gymnasium, Oranienburg dient die Netiquette des Offenen Deutschen Schulnetzes (ODS). Der Text dieser Netiquette ist im Internet verfügbar:
http://www.afaik.de/usenet/admin/schule/netiquette/netiquette.txt

(3) Das Abrufen von Internetseiten, die eine Verletzung religiöser, weltanschaulicher oder auch ethischer Empfindungen verursachen können, die rassistische und faschistische Äußerungen enthalten bzw. zu Gewalttaten und kriminellen Delikten auffordern, ist untersagt.

(4) Es ist grundsätzlich untersagt, den Internetzugang des Louise-Henriette-Gymnasium, Oranienburg zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Einrichtung in irgendeiner Weise Schaden zuzufügen. Das gilt auch für das Versenden von eMails.

(5) Kein Benutzer hat das Recht, Vertragsverhältnisse im Namen des
Louise-Henriette-Gymnasium, Oranienburg einzugehen (z. B. Bestellung über das Internet) – oder kostenpflichtige Dienste im Internet zu nutzen. Für eventuelle rechtliche Konsequenzen ist der Verursacher verantwortlich.

(6) Datenschutz: Die Schule hat das Recht und die Pflicht, den Inhalt von Schülerordnern auf den Schulrechnern (gegebenenfalls auch von Emails) einzusehen und zu löschen, wenn ein begründeter Verdacht auf Missbrauch besteht. Ein Rechtsanspruch der Nutzerinnen und Nutzer auf den Schutz persönlicher Daten im Netzwerk vor unbefugten Zugriffen kann nicht gewährt werden.

(7) Die Verwendung von privaten Passwörtern bzw. Benutzernamen sollte möglichst unterbleiben. Sie erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuellen Missbrauch oder auftretende Schäden übernimmt das Louise-Henriette-Gymnasium, Oranienburg keine Haftung.

(8) Der Download von Dateien ist nur für unterrichtliche Zwecke gestattet. Kostenpflichtige Downloads sind davon ausgenommen.

D. Nutzung für das Schüler-WLAN

  1. Gegenstand und Geltungsbereich dieser Nutzungsbedingungen

    Diese Nutzungsbedingungen regeln Ihre und unsere Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung unseres Schüler-WLAN-Zugangs.

  2. Unsere Leistungen

    (1) Wir stellen Ihnen in unserer Schule einen Zugang zum Internet in Form eines WLAN-Zugangs („Hotspot“) zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung.

    (2) Die Bereitstellung des Hotspots richtet sich nach unseren jeweiligen technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Ein Anspruch auf einen funktionsfähigen Hotspot oder eine bestimmte örtliche Abdeckung des Hotspots besteht nicht.

    (3) Wir gewährleisten ferner nicht, dass der Hotspot störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden kann. Auch können wir keine Übertragungsgeschwindigkeiten gewährleisten.

    (4) Wir behalten uns das Recht vor, den Zugang zum Hotspot im Falle notwendiger technischer Reparatur- und Wartungsarbeiten ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder einzustellen.

    (5) Es besteht kein Anspruch darauf, dass bestimmte Dienste über den Hotspot genutzt werden können. So können insbesondere Port-Sperrungen vorgenommen werden. In der Regel wird das Surfen im Internet und das Senden und Empfangen von E-Mails ermöglicht.


  3. Zugang und Nutzung

    (1) Wir bieten unser Schüler-WLAN nur für SuS unserer Schule an. Es handelt sich nicht um einen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst, sondern um ein internes WLAN für die SuS unserer Schule.

    (2) Voraussetzung für eine Nutzung ist, dass Sie zuvor für die Nutzung des Hotspots die Geltung dieser Nutzungsbedingungen akzeptieren. Dies erfolgt in der Regel durch eine Unterschrift auf einem dazugehörigen Formular. Sollten Sie noch nicht volljährig sein, muss ein Erziehungsberechtigter zusätzlich unterschreiben.

    (3) Es besteht kein Anspruch auf Nutzung des Hotspots. Uns steht es frei, den Zugang zum Hotspot jederzeit ohne Angabe von Gründen einzuschränken oder einzustellen.

    (4) Es gilt die jeweils aktuelle Fassung dieser Nutzungsbedingungen, die Ihnen bei der Anmeldung zum Hotspot abrufbar gemacht wird.


    (5) Im Rahmen des Unterrichtsgeschehens haben die SuS die Möglichkeit digitale Lernwerkzeuge und -inhalte zu nutzen.
    Hier einige Beispiele:

    Messengerdienste (z. B.  Telegram, Signal, Untis Messenger)
    Lernplattformen (z. B.   Quizlet, Kahoot)
    Kollaborative Texteditoren (z. B.   Onenote, EduPad)
    Cloud-Dienste (z. B. Schul-Cloud)
    Digitale Netzwerke (z. B. Lo-Net)


  4. Zugangsdaten

    (1) Die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) sind von Ihnen geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.

    (2) Sie haben sicher zu stellen, dass der Zugang zu und die Nutzung des Hotspots mit Ihren Benutzerdaten ausschließlich durch Sie als Nutzer erfolgt. Sofern Tatsachen vorliegen, die die Annahme begründen, dass unbefugte Dritte von Ihren Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, müssen Sie uns unverzüglich informieren.

    (3) Sie haften als Nutzer für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter Ihren Zugangsdaten ausgeführt wird, nach den gesetzlichen Bestimmungen.


  5. Ihre Pflichten als Nutzer

    (1) Sie sind verpflichtet, etwaige Informationen, die im Rahmen der Nutzung des Dienstes von Ihnen zu ihrer Person angegeben werden, wahrheitsgemäß zu machen.

    (2) Sie sind verpflichtet, bei der Nutzung unseres Hotspots die geltenden Gesetze einzuhalten.

    (3) Weitere Pflichten, die sich aus anderen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ergeben, bleiben unberührt.


  6. Preise

    Der Dienst wird kostenlos erbracht.


  7. Verfügbarkeit der Leistungen

    Da unsere Leistungen unentgeltlich erbracht werden, haben Sie keinen Anspruch auf Nutzung des Hotspots. Wir bemühen uns jedoch um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit des Hotspots.
  8. Verbotene Handlungen

    Ihnen sind als Nutzer jegliche Handlungen bei der Nutzung des Hotspots untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen. Insbesondere sind folgende Handlungen untersagt:
  9. das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Dienste und/oder Produkte;

  10. die Veröffentlichung oder Zugänglichmachung von Inhalten, durch die andere Teilnehmer oder Dritte beleidigt oder verleumdet werden;

  11. die Nutzung, das Bereitstellen und das Verbreiten von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein;

  12. die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstige urheberrechtswidrige Handlungen, insbesondere bei der Nutzung von sog. „Internet-Tauschbörsen“ oder File-Sharing-Diensten.

Des Weiteren sind auch unabhängig von einem eventuellen Gesetzesverstoß bei der Einstellung eigener Inhalte auf der Internetseite des Diensteanbieters sowie bei der Kommunikation mit anderen Nutzern (z.B. durch Versendung persönlicher Mitteilungen, durch die Teilnahme an Diskussionsforen etc.) die folgenden Aktivitäten untersagt:

  • die Übertragung überdurchschnittlich großer Datenmengen und insbesondere die anhaltende Übertragung solcher Datenmengen;

  • das Hosting eines Web-Servers oder anderer Server durch Nutzung eines Hotspots des Dienstanbieters;

  • die Änderung der vorgegebenen DNS-Server in den Netzwerkeinstellungen des Hotspots des Dienstanbieters;

  • die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen;

  • die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien;

  • die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation die geeignet sind/ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit);

  • die Aufforderung anderer Nutzer oder Dritter zur Preisgabe von Kennwörtern oder personenbezogener Daten für kommerzielle oder rechts- bzw. gesetzeswidrige Zwecke.

Ebenfalls untersagt ist jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb unseres Hotspots zu beeinträchtigen, insbesondere unsere Systeme unverhältnismäßig hoch zu belasten.

  • Sperrung von Zugängen

    Wir können Ihren Zugang zum Hotspot jederzeit vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen, verstoßen haben oder wenn wir ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung haben. Die Sperrung des Zugangs kann auch im Zuge einer Ordnungs- und Erziehungsmaßnahme erfolgen.

  • Haftungsfreistellung

    (1) Sie sind als Nutzer für alle Handlungen, die Sie im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets über unseren Hotspot vornehmen, selbst verantwortlich.

    (2) Sie stellen uns von sämtlichen Forderungen, die Dritte gegen uns wegen eines Verstoßes des Nutzers gegen gesetzliche Vorschriften, gegen Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechte) oder gegen vertragliche Pflichten, Zusicherungen oder Garantien geltend machen, einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe) auf erstes Anfordern frei.

    (3) Sie sind verpflichtet, im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen im Sinne von Ziff. 10 Absatz 2 unverzüglich und vollständig bei der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken und uns die hierzu erforderlichen Angaben in geeigneter Weise zugänglich zu machen.

  • Datenschutz

    (1) Wir tragen Sorge dafür, dass Ihre personenbezogenen Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.

    (2) Für den Fall, dass im Rahmen der Nutzung unserer Leistungen datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen von Ihnen eingeholt werden, wird darauf hingewiesen, dass Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können.

    (3) Um die Leistungen des Hotspots für Sie zu erbringen, ist die Verwendung von personenbezogenen Daten Ihres Endgerätes erforderlich. In dem Zusammenhang werden ggf. auch die MAC-Adressen von Endgeräten temporär gespeichert. Ferner werden wir ggf. Protokolldaten („Logfiles“) über Art und Umfang der Nutzung der Dienstleistungen für 7 Tage speichern. Diese Daten können nicht unmittelbar Ihrer Person zugeordnet werden.

E. Nutzung von privaten digitalen Endgeräten (z. B. Laptop, Tablet, …)

(1) Das LHG übernimmt keinerlei Haftung für Verlust oder Beschädigung eines digitalen Endgerätes. Die SuS sorgen selbst für den sicheren Transport und die sichere Aufbewahrung in der Schule.

(2) Das digitale Endgerät darf nur für schulische Zwecke genutzt werden.

(3) Es sind keine privaten Downloads – egal welcher Art – während des Aufenthalts in der Schule gestattet.

(4) Die rechtlichen Grundlagen zu den Themen Datenschutz und Urheberrecht sind einzuhalten.

(5) Die Nutzungsregeln des LHG für den Umgang mit dem hauseigenen LAN bzw. sind einzuhalten. Verbotene bzw. nicht altersgerechte Inhalte dürfen nicht auf das digitale Endgerät geladen oder gespeichert werden.

(6) Das Anfertigen von unautorisierten Film-, Bild- oder Tonaufnahmen ist untersagt.

(7) Unter bestimmten Umständen können Lehrkräfte mir die Nutzung des digitalen Endgerätes untersagen.

(10) Das digitale Endgerät ist zu Hause. Je nach Gerätetyp ist die Anschaffung einer Powerbank sinnvoll. Ein Anspruch auf eine Lademöglichkeit innerhalb des Schulhauses besteht nicht.

(11) Es gibt keinen Anspruch darauf habe  Tests, Klassenarbeiten oder Klausuren mit meinem digitalen Endgerät zu schreiben (Einzelfälle ausgenommen).

F. Zuwiderhandlungen

Zuwiderhandlungen können schulische Erziehungs- oder Ordnugsmaßnahmen bzw. strafrechtliche Folgen haben.

IX. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Teile der Hausordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Verabschiedung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Hausordnung im Übrigen unberührt.

Gabriele Schiebe (Schulleiterin)
Verabschiedet: 18.09.2000
Letzte Änderung: 30.11.2021

Proudly powered by WordPress | Theme: Baskerville 2 by Anders Noren.

Up ↑