Hausordnung des Louise-Henriette-Gymnasiums

Präambel

In dem Bestreben, äußere Bedingungen zu schaffen und zu sichern, die die ständige inhaltliche Ausgestaltung der Schule ermöglichen und ein Schulklima garantieren, in dem Schülerinnen und Schüler zielstrebig und freudbetont lernen und Lehrerinnen und Lehrer sich in ihrem Beruf verwirklichen können, hat die Schulkonferenz unseres Gymnasiums in Abstimmung mit der Konferenz der Lehrkräfte, der Eltern- und Schülerkonferenz diese Hausordnung verfasst.

I Allgemeines

  • Verantwortung, gegenseitige Rücksichtnahme, Ordnung, Sicherheit sowie ein gewaltfreies und tolerantes Umgehen sollen das Miteinander aller am Bildungs- und Erziehungsprozess Beteiligten gewährleisten.
  • Höflichkeit und Freundlichkeit sind im Zusammenhang mit der Einhaltung grundlegender Normen weitere Voraussetzungen für ein Schulklima, in dem die angestrebten Ziele ver wirklicht werden können.
  • Die folgenden Regelungen enthalten einerseits Richtlinien und Vorschriften, zu deren Ein- haltung die Schule durch die Schulgesetzgebung und durch Verwaltungsvorschriften verpflichtet ist, andererseits Maßnahmen, die aus schulinternen Besonderheiten resultieren.
  • Handlungen, die das Ansehen der Schule in der Öffentlichkeit schädigen, sind als besonders
    verwerflich zu werten und – wenn erforderlich – mit den Mitteln der Verordnung über Konfliktschlichtung, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Verordnung - EOMV) zu ahnden.

II Zur Regelung der Unterrichtsstunden

2.1 Zeitlicher Ablauf

1. Stunde 7.30 - 8.15 Uhr
2. Stunde 8.20 - 9.05 Uhr
3. Stunde 9.20 - 10.05 Uhr
4. Stunde 10.15 - 11.00 Uhr
5. Stunde 11.10 - 11.55 Uhr
6. Stunde 12.05 - 12.50 Uhr
7. Stunde 13.20 - 14.05 Uhr
8. Stunde 14.10 - 15.55 Uhr
9. Stunde 15.00 - 15.45 Uhr

Regelungen für den Nachmittagsunterricht können in begründeten Ausnahmen (z. B.
wegen Fahrplangestaltung öffentlicher Verkehrsmittel) gesondert getroffen werden. Dazu
bedarf es neben der Einwilligung der Fachlehrerin oder des –lehrers der Zustimmung aller
Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Klasse bzw. Kursgruppe (Klasse 7 – 10),
die mittels einer geheimen Abstimmung eingeholt werden muss.
Die zeitliche Verlagerung der Stunden und Pausen muss der Schulleitung angezeigt und
durch diese genehmigt werden.

2.2
In Freistunden oder bei späterem Schulbeginn haben die Schülerinnen und Schüler die
Möglichkeit, sich in der Cafeteria oder in freien Unterrichtsräumen aufzuhalten.

2.3
Sollte die Lehrerin oder der Lehrer zu Stundenbeginn nicht erscheinen, so beschäftigen sich die Schüler im Raum und bewahren Ruhe. Nach zehn Minuten ist vom Klassensprecher oder einem Vertreter Meldung im Sekretariat zu erstatten.

2.4
Hausarbeiten werden von den Fachlehrern innerhalb der Unterrichtsstunde so erteilt, dass
sie von den Schülern in Ruhe notiert werden können.
Erst nach Beendigung der Unterrichtsstunde erfolgt das Einpacken der Arbeitsmaterialien
und das geordnete Verlassen des Raumes. Die Schüler begeben sich rechtzeitig in den
Unterrichtsraum der nächsten Stunde.
Schüler, die in einen anderen Unterrichtsraum wechseln, betreten diesen erst, nachdem
er von der anderen Klasse verlassen wurde.

Für den Sportunterricht und für Doppelstunden können Sonderregelungen bezüglich der Pausenordnung gelten, d. h., die Pause kann durchgearbeitet und der Unterricht dementsprechend vorzeitig beendet werden. Um Störungen des anderen Unterrichts zu vermeiden, dürfen sich die Schülerinnen und Schüler nicht schon vor Unterrichtsräumen aufhalten, in die sie später gehen, sondern in der Cafeteria oder auf den Schulhöfen.

2.5
Die Unterrichtsräume sind sauber zu verlassen. Verunreinigungen sind, falls notwendig, auch unabhängig vom Verursacher zu beseitigen. Den Weisungen der Fachlehrerinnen und den Fachlehrern sowie auch des Hausmeisters oder der Sekretärin ist unbedingt Folge zu leisten.
Der Ordnungsdienst ist für die Ordnung und Sauberkeit (einschl. der Tafel) verantwortlich.
Grobe Verschmutzungen und Beschädigungen am Inventar sind der unterrichtenden
Lehrerin oder dem Lehrer zu melden.
Die Lehrerinnen bzw. die Lehrer sollten zuletzt die Räume verlassen und sicherstellen, dass der Raum sauber verlassen wird, die Fenster geschlossen sind, das Licht ausgeschaltet wird und die Tafel gewischt ist.
Am Ende der jeweils letzten Stunde des Tages in einem Unterrichtsraum werden alle Stühle
hochgestellt.

2.6
Bis auf Ausnahmen (z. B. Fahrschüler) verlassen die Schüler nach Unterrichtsschluss umgehend das Schulgelände. Versicherungsschutz besteht in der Regel nur, wenn die Schüler direkt, ohne Umwege nach Hause fahren. Entscheidend für die Definition “Schulweg” sind die Bestimmungen der Unfallkasse Brandenburg. Schüler, die sich nach ihrem Unterricht berechtigt in der Schule aufhalten, können die Cafeteria, leere Unterrichtsräume oder den Schulhof nutzen. Bei jeglicher Nutzung von schulischen Räumen und Anlagen für außerunterrichtliche Zwecke ist darauf zu achten, dass in keinem Fall der Unterricht gestört wird. Die Reinigungsarbeiten dürfen nicht behindert werden, bereits gereinigte Räume müssen so verlassen werden, dass der gereinigte Zustand erhalten bleibt.

2.7
Schulische Veranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeit dürfen dann im Schulgebäude stattfinden, wenn sie rechtzeitig im Sekretariat angemeldet sind und die Genehmigung der Schulleitung für spezielle Veranstaltungen vorliegt.

III Spezielle Regelungen zu den Pausen und Freistunden

3.1
Das Schulgebäude ist für Fahrschüler ab 6.15 Uhr geöffnet.

3.2
Das Betreten der Schule durch Oranienburger Schüler ist mit Beginn der ersten Aufsicht ab 7.00 Uhr gestattet.

3.3
Während der Pausen halten sich die Schüler im Raum, auf dem Flur oder auf dem
Hof auf. Das Rennen und Toben auf den Fluren und in den Räumen hat zu unterbleiben.
Das Öffnen der Flurfenster und das Sitzen auf den Fensterbrettern ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
Die Einnahme des Frühstücks erfolgt in der Regel im Unterrichtsraum (außer in den Fach- kabinetten Chemie, Biologie und Informatik), in der Cafeteria oder auf dem Schulhof.

3.4
Das Mittagessen kann in der Zeit von 11.00 bis 13.20 Uhr eingenommen werden.
In dieser Zeit steht die Cafeteria vorrangig den Teilnehmern am Mittagessen zur Ver-
fügung.

3.5
Das Verlassen des Schulgeländes ist während der gesamten Unterrichtszeit für die
Klassen 7 – 10 nicht gestattet. Schülern vom 11. Schuljahr bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres ist das Verlassen des Schulgeländes nur während der Freistunden und
der Mittagspause gestattet, wenn eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vorliegt.
Unterrichtszeit ist jeweils die Zeit von Unterrichtsbeginn bis –schluss des Schülers.
Das Schulgelände beinhaltet alles, was durch einen Zaun deutlich als unser Gelände ge-
kennzeichnet ist (Schulhöfe, Sportgelände an der Turnhalle, der Abstellplatz
für Fahrräder an der Turnhalle). Außerdem gehört die Fläche vor dem Haupteingang
(gesamter gepflasterter Bereich und die Nahtstelle zwischen Rosengarten und Schulgelände
im Bereich der Böschung) zu unserem Schulgelände. Der Parkplatz gehört nicht zum Schulgelände.

3.6
Der Fahrstuhl im Schulgebäude darf nur von den Beschäftigten der Einrichtung, Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen und in Ausnahmefällen zeitweise von Schülern mit Verletzungen oder Erkrankungen des Bewegungsapparates genutzt werden.

IV Spezielle Regelungen zu Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit

4.1
Jeder Schüler/Lehrer ist verpflichtet, an seinem Arbeitsplatz Ordnung und
Sauberkeit zu wahren.
Neben dem Weisungsrecht der Lehrer in Fragen der Ordnung und Sauberkeit steht dem Hausmeister in besonderem Maße ein Weisungsrecht gegenüber den Schülern zu.
Dieses wird durch das der weiteren technischen Kräfte ergänzt.

4.2
Abfälle und Papier sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu geben.

4.3
Verpackungsmaterial für Speisen und Getränke, die an Kiosken gekauft werden, werden auch in deren Abfallbehältern entsorgt.

4.4
Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, stellen dieses in den Fahr-
radständern ab. Die Fahrräder sind unbedingt anzuschließen. Das Radfahren auf dem Schulhof ist in der Regel nicht gestattet.

4.5
Das Parken von Fahrzeugen, Mopeds und Motorrädern ist nur auf dem dafür vorge-
sehenen Gelände erlaubt. Dieses wird durch Anweisungen und Verweise auf situationsbedingte Änderungen stets den Anforderungen entsprechend aktualisiert und bekanntgegeben. Diese Anweisung regelt auch die Möglichkeiten des Befahrens.

4.6
Das Mitbringen, Erwerben und Einnehmen von Alkohol und illegalen Drogen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Ausnahmen für Volljährige, den Genuss von Alkohol betreffend, können von der Schulleitung im Zusammenhang mit Veranstaltungen u. ä. gestattet werden.

4.7
Das Rauchen ist im gesamten Schulgebäude und auf dem –gelände verboten.

4.8 Um Unfälle zu vermeiden, ist das Werfen mit Schneebällen verboten.

4.9
Für Kleidungsstücke sind die Garderobenhaken in den Klassenräumen zu nutzen.

4.10
Alle Schüler und Lehrer bemühen sich um einen sachgerechten und pfleg-
lichen Umgang mit dem Schulinventar. Schäden sind unverzüglich im Sekretariat
zu melden.

4.11
Waffen, auch deren Nachbildungen, Munition, Sprengstoff, auch Feuerwerkskörper, sowie
alle Mittel zur Selbstverteidigung sind nicht mit in die Schule zu bringen. Näheres regelt der
Waffenerlass als Anhang zur Hausordnung.

4.12
Es ist nicht gestattet, pornografische, gewaltverherrlichende und menschenverachtende
Informationsträger mit in die Schule zu bringen, entgegenzunehmen oder zu vertreiben.
Symbolik extremistischer Vereinigungen oder deren Gedankengut in Wort und Bild auf Kleidungsstücken und Schulsachen aller Art sind in den Gebäuden und auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Ausnahmen für unterrichtliche Zwecke können von der Schulleitung genehmigt werden.

4.13
Das Mitbringen von Haustieren jeglicher Art ist nur nach vorheriger Absprache mit
einem Fachlehrer zu Unterrichtszwecken gestattet.

4.14
Besucher melden sich im Sekretariat an. Die Schülerinnen und Schüler tragen auch für ihren Freundeskreis Verantwortung und informieren diesen darüber, dass es in der Unterrichtszeit keinerlei Störungen geben darf und ein Besuch der Erlaubnis bedarf.

Für Schulveranstaltungen gibt es besondere Besucherregelungen.

4.15
Um Störungen des Unterrichts zu verhindern und auch Betrugsmöglichkeiten bei der Leistungserbringung vorzubeugen, ergeht ein generelles Handybenutzungsverbot während des Unterrichts..
Während des Schreibens von Klassenarbeitung und Klausuren sind Mobiltelefone auszu-
schalten. Zuwiderhandlungen gelten als Betrugsversuch.
Während der Abiturprüfungen ist das Mitbringen der Handys in die Unterrichts- und Prü-
fungsräume nicht gestattet.
Eine Nutzung des Handys in den Freistunden, Pausen usw. über die Telefonfunktion hinaus (z. B. Fotos, Videos, MP3, blue tooth) ist auf dem Schulgelände nicht zulässig. Zuwider-
handlungen gegen diese Bestimmungen werden mit dem befristeten Einzug geahndet.

V Alarmordnung

Bei Feueralarm werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  • In den Räumen und Fluren sind Fenster und Türen zu schließen.
  • Die Klassen verlassen unter Einhaltung von Disziplin und unter Führung der Lehrerin bzw. des Lehrers in der Regel entsprechend dem im Evakuierungsplan vorgeschriebenen Fluchtweg das Schulgebäude.
  • Die Lehrerin bzw. der Lehrer führt das Klassen-/Kursbuch mit und überprüft am Stellplatz
    die Anwesenheit, die danach einem Schulleitungsmitglied gemeldet werden muss.
  • Das Gebäude darf erst nach Entwarnung wieder betreten werden.

VI Haftung

6.1
Für auf dem Schulgelände abgestellte Fahrzeuge wird keinerlei Haftung übernommen.

6.2
Weder für Beschädigungen an persönlichem Eigentum noch für den Verlust von Bargeld und Schmuck wird eine Haftung übernommen.

6.3
Bei bewussten oder fahrlässigen Beschädigungen bzw. Beschmutzungen von Schulinventar
und bei groben Verletzungen der Hausordnung werden Maßnahmen der Schulleitung
gegen den/die Verursacher im Rahmen der EOMV ergriffen.

VII. Erkrankung/Beurlaubung

7.1
Jede Schülerin bzw. jeder Schüler, der während der Unterrichtszeit erkrankt, hat sich im
Sekretariat zu melden. Ärztliche Versorgung bzw. der Transport nach Hause werden dort
geregelt.

7.2
Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus Krankheit oder anderen nicht vorhersehbaren und zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht teilzunehmen, so ist die Schule hierüber spätestens am zweiten Fehltag zu benachrichtigen.
Bei begründeten Zweifeln an einem Fernbleiben aus gesundheitlichen Gründen kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. Dies gilt für versäumte Klausurtermine in der Sekundarstufe II besonders.

7.3
Beurlaubungen müssen im Vorfeld des Termins bei den Klassenleitern bzw. den Tutoren begründet beantragt werden.
Reise- und Urlaubstermine der Eltern gelten nicht als wichtiger Grund für eine Beurlaubung.
Ausnahmegenehmigungen durch die Schulleitung sind zulässig, wenn die Eltern aus beruflichen Gründen nachweislich (Bescheinigung des Arbeitgebers) den Urlaub nicht in der unterrichtsfreien Zeit antreten können.

7.4
Versäumter Unterrichtsstoff ist von den Schülern selbstständig nachzuarbeiten und kann von den Lehrern nach einem angemessenen Zeitraum überprüft werden.

VIII. Nutzerordnung für PC-Arbeitsplätze am Louise-Henriette-Gymnasium

A. Nutzungsberechtigung

8.1
Nutzungsberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler des Louise-Henriette-Gymnasiums, Oranienburg im Rahmen der Durchführung des Unterrichts oder der Arbeitsgemeinschaften. Darüber hinaus kann ein individuelles Nutzungsrecht gewährt werden. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung bzw. die verantwortlichen Informatiklehrer.

8.2
Alle Schüler werden im Rahmen der Belehrung zur Hausordnung über die Inhalte der Nutzungsordnung informiert. Diese Belehrung wird aktenkundig gemacht.

B. Verhalten in Räumen mit Computerarbeitsplätzen

  1. Oberstes Gebot ist Ordnung und Sauberkeit.
  2. Jeder Nutzer verlässt den PC-Arbeitsplatz in einem Zustand der weiteren Nutzbarkeit.
  3. Das Einnehmen von Speisen und Getränken in den Computerkabinetten ist nicht gestattet.
  4. Die Benutzung der Computer erfolgt so, dass die Arbeit an benachbarten Plätzen nicht gestört wird.
  5. Mutwillige Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerks sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung können zum Ausschluss vom praktischen Unterricht führen.
  6. Daten, die während der Nutzung einer Arbeitsstation entstehen, können auf eigenen Disketten (nach Rücksprache mit der Aufsicht) oder dem zugewiesenen Arbeitsbereich im Netzwerk abgelegt werden.
  7. Datenträger müssen frei von Computerviren sein. Jede Diskette ist vor ihrer Benutzung mit einem Virenscanner zu überprüfen.
  8. Drucker stehen in jedem Raum mit PC zur Verfügung und dürfen im Rahmen normaler Druckaufgaben (bis 5 Seiten A4, Mehrseitendruck nutzen) benutzt werden. In der Regel ist der Laserdrucker zu benutzen. Farbige Ausdrucke sollten die Ausnahme sein. Größere Druckaufträge sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung kann die Aufsicht erteilen.
  9. Beim Auftreten von Funktionsstörungen (PC und auch Programme) sind diese der Aufsicht zu übermitteln.
  10. Für mutwillig oder fahrlässig entstandene Schäden an den PC -Arbeitsplätzen ist der Verursacher verantwortlich.
  11. Das Verwenden von technischen bzw. softwaretechnischen Hilfsmitteln zur Umgehung der Schutzvorkehrungen im Schulnetz (z.B. Umgehung des Jugendschutzfilters) sind untersagt.

C. Nutzung des Internet und seiner Dienste, inklusive e-Mail und News

  1. Die Nutzung der Datenkommunikationsmöglichkeiten (E-Mail, Intranet, Internet, etc.) am Louise-Henriette-Gymnasium, Oranienburg ist kostenlos.
  2. Netiquette: Die Netiquette (von “Net-Etikette”) enthält Grundregeln zum Umgang mit anderen Netzteilnehmern. Sie verbietet unter anderem persönliche Beleidigung und Verletzung religiöser, weltanschaulicher oder auch ethischer Empfindungen anderer Netzteilnehmer, kommerzielle oder politische Werbung, rassistische und faschistische Äußerungen, Aufforderungen zu Gewalttaten und kriminellen Delikten.
    Als Grundlage für die Nutzung von Datenkommunikationsmitteln am Louise-Henriette-Gymnasium, Oranienburg dient die Netiquette des Offenen Deutschen Schulnetzes (ODS). Der Text dieser Netiquette ist im Internet verfügbar:
    http://www.afaik.de/usenet/admin/schule/netiquette/netiquette.txt
  3. Das Abrufen von Internetseiten, die eine Verletzung religiöser, weltanschaulicher oder auch ethischer Empfindungen verursachen können, die rassistische und faschistische Äußerungen enthalten bzw. zu Gewalttaten und kriminellen Delikten auffordern, ist untersagt.
  4. Es ist grundsätzlich untersagt, den Internetzugang des Louise-Henriette-Gymnasium, Oranienburg zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Einrichtung in irgendeiner Weise Schaden zuzufügen. Das gilt auch für das Versenden von eMails.
  5. Kein Benutzer hat das Recht, Vertragsverhältnisse im Namen des Louise-Henriette-Gymnasium, Oranienburg einzugehen (z. B. Bestellung über das Internet) - oder kostenpflichtige Dienste im Internet zu nutzen. Für eventuelle rechtliche Konsequenzen ist der Verursacher verantwortlich.
  6. Datenschutz: Die Schule hat das Recht und die Pflicht, den Inhalt von Schülerordnern auf den Schulrechnern (gegebenenfalls auch von eMails) einzusehen und zu löschen, wenn ein begründeter Verdacht auf Missbrauch besteht. Ein Rechtsanspruch der Nutzerinnen und Nutzer auf den Schutz persönlicher Daten im Netzwerk vor unbefugten Zugriffen kann nicht gewährt werden.
  7. Die Verwendung von privaten Passwörtern bzw. Benutzernamen sollte möglichst unterbleiben. Sie erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuellen Missbrauch oder auftretende Schäden übernimmt das Louise-Henriette-Gymnasium, Oranienburg keine Haftung.
  8. Der Download von Dateien ist nur für unterrichtliche Zwecke gestattet. Kostenpflichtige Downloads sind davon ausgenommen.

D. Zuwiderhandlungen

  1. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzerordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung für das Netzwerk bzw. die Arbeitsstationen disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.
  2. Ein Missbrauch des Internet- oder Mail- Zugangs führt zu disziplinarische Maßnahmen und kann auch rechtliche Konsequenzen zur Folge haben.